Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab dem 01.07.2024)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen die Grundlage für die zwischen den Kund*innen und Pole Up, Verwaltungssitz: Neue Kasseler Str. 7a, 35039 Marburg, begründeten Rechtsverhältnisse dar.
1. Allgemeine Informationen, Anmeldung und Vertragsschluss:
Das Pole Up - Marburg bietet den Kund*innen die Möglichkeit an zahlreichen Kursen teilzunehmen. Dies kann entweder durch eine dauerhafte Mitgliedschaft oder auf Einzelbezahlungs-Basis, wie z.B. mit einer Probe- oder Einzelkarte, erfolgen. Zusätzlich besteht die Option, eine 10er-Karte für 10 Kurseinheiten oder eine 5er-Karte für 5 Kurseinheiten zu erwerben.
Die Anmeldung zu allen Kurs- und Trainingsangeboten erfolgt über das von Pole Up festgelegte Anmeldetool. Eine solche Anmeldung ist für die Kund*innen verbindlich. Die Kund*innen haben keinen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs, wenn die Anmeldungsmöglichkeit für den betreffenden Kurs zuvor wegen Überfüllung ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus behält sich Pole Up das Recht vor, jede*n Kund*in ohne Angabe von Gründen von den Kursen auszuschließen und etwaige bestehende Anmeldungen zu stornieren.
Kund*innen können zu allen Kurs- und Trainingsangeboten auch ohne Anmeldung vorbeikommen, um teilzunehmen. Der jeweils zu entrichtende Betrag wird dann vor Kurs- bzw. Trainingsbeginn fällig. In diesem Fall behält sich Pole Up jedoch das Recht vor, den Kund*innen die Teilnahme zu verweigern, wenn die Zahl der angemeldeten und erschienenen Teilnehmer*innen eine für den jeweiligen Kurs zumutbare Anzahl überschreitet. Die Bewertung, was „zumutbar“ ist liegt dabei im Ermessen von Pole Up.
Mit der Anmeldung bestätigen die Kund*innen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, am Training im Pole Up teilzunehmen, und keine Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit bestehen. Die teilnehmende Person ist sich bewusst, dass das Training im Pole Up akrobatische Elemente umfasst, die über die üblichen Risiken eines regulären Fitnessprogramms hinausgehen können. Vor Kursbeginn ist die teilnehmende Person verpflichtet, Pole Up über jegliche gesundheitliche Umstände, die sich auf die Teilnahme am Unterricht auswirken können, zu informieren.
Eine Mitgliedschaft wird durch den Abschluss eines separaten schriftlichen Vertrages zwischen Pole Up und den Kund*innen begründet. Zusätzlich können Kund*innen die Möglichkeit geboten werden, bei speziellen Gelegenheiten ohne strukturiertes Training zu üben („freies Training“). Bei freiem Training ist nicht immer ein*e Trainer*in anwesend, und auch die anwesenden Trainer*innen von Pole Up sind nicht verpflichtet, Hilfe zu leisten oder Fragen zu beantworten. Das freie Training umfasst lediglich die Nutzung des Raumes und der Ausrüstung für einen festgelegten Zeitraum auf eigenes Risiko. Pole Up behält sich das Recht vor, Kund*innen während des freien Trainings darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Tricks als zu risikoreich eingeschätzt werden. In solchen Fällen muss auf weniger riskante Tricks umgestiegen werden. Für die Teilnahme am freien Training ist eine Grunderfahrung erforderlich (mindestens 6x Kursteilnahme bei Pole Up oder seit mindestens drei Monaten regelmäßiges Training in einem anderen Studio).
2. Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen von Pole Up beträgt 16 Jahre, sofern nicht anders angegeben. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren sind dazu verpflichtet die schriftliche Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person vor Kursbeginn vorzulegen.
3. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft gliedert sich in unterschiedliche Abos und berechtigt Kund*innen, abhängig von dem jeweiligen Abo, zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Kursen, die von Pole Up regulär angeboten werden. Als reguläres Kursangebot bzw. reguläre Kurse gelten solche Kurse, die nicht anderweitig im Kursplan ausgewiesen sind. Ausgeschlossen sind sämtliche Workshops, Privatstunden oder Buchungen von Events. Der* Die Kund*in kann die jeweils vom Abo vorgesehene Anzahl der Kurseinheiten pro Woche nicht auf künftige Wochen übertragen. Soweit der* die Kund*in die jeweils vom Abo vorgesehene Anzahl der Kurseinheiten nicht innerhalb der Woche nutzt, verfallen die nicht genutzten Kurseinheiten.
Die rechtzeitige Buchung der jeweiligen Kurseinheiten ist die Verantwortung der Kund*innen. Das Pole Up schaltet die Kurse immer mindestens drei Wochen im Voraus zur Buchung frei. Das Pole Up ist nicht verpflichtet den Kund*innen gesonderte Buchungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn durch zu späte Buchungen die Kursplätze bereits belegt sind.
Die einzelnen buchbaren Kurse der Mitgliedschaft können dem Kursplan online auf der Homepage www.poleup.de und dem Kursplan im Studio entnommen werden.
Kund*innen haben die Möglichkeit, ihre Abo-Option mit sofortiger Wirkung auf eine größere Option zu ändern, wodurch die Mindestlaufzeit nach Änderung auf 6 Monate angepasst wird. Die Änderung muss schriftlich oder per E-Mail an Pole Up übermittelt werden. Eine Herabstufung des Abonnements ist nach entsprechender Ankündigung bis zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit möglich.
4. Karten
Die Gültigkeitsdauer sämtlicher Karten (10er-Karten, 5er-Karten) beträgt ab dem Kaufdatum 6 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt die Karte und kann nicht mehr genutzt werden. Die Übertragung der Karte auf andere Kund*innen ist grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn, es liegt ein dauerhaftes ärztliches Attest vor, das bescheinigt, dass der* die Kund*in für die nächsten 6 Monate nicht in der Lage ist, Pole-Sport auszuüben. In einem solchen Fall ist es den Kund*innen gestattet, die Karte an eine*n andere*n Kund*in zu übertragen. Der* die Kund*in ist selbst dafür verantwortlich, die Übertragung zu arrangieren. Die Gültigkeitsdauer der Karte kann durch Vorlage eines ärztlichen Attests ab zwei Monaten für die Dauer der Verhinderung verlängert werden.
5. Teilnahme
Sollte eine teilnehmende Person mehr als 10 Minuten nach Kursbeginn zu spät kommen, kann die Teilnahme am Kurs aus Sicherheitsgründen verweigert werden. Die Kursgebühr wird hierbei in voller Höhe berechnet. Angemeldete Kurse und erworbene Kurspakete sind immer personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
6. Preisanpassungen
Pole Up behält sich das Recht vor, sämtliche Preise anzupassen. Bei einer Preisänderung wird der Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit entsprechend angepasst. In diesem Fall haben Kund*innen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Erfolgt die Kündigung nicht bis 2 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gilt der neu festgesetzte Betrag als akzeptiert und ist von Kund*innen zu zahlen. Alle Preisänderungen werden im Voraus auf der Website und per E-Mail bekannt gegeben.
Die Preise für Einzelkursstunden und Guthabenkarten können jederzeit ohne Vorankündigung erhöht werden. Kund*innen entscheiden bei jedem Kauf neu, ob sie diese Angebote zu den aktuellen Preisen erwerben möchten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Die Preise beinhalten den derzeitigen Mehrwertsteuersatz von 19%. Bei einer gesetzlichen Erhöhung des Steuersatzes erhöht sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend der Differenz vom alten zum neuen Steuersatz.
7. Zahlungsbedingungen und Stornierungen:
I. Kurse
Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung vollständig und ohne Abzüge zu entrichten. Ohne rechtzeitige Zahlung der Kursgebühr ist eine Teilnahme am Kurs nicht möglich. Zahlungen für Einzelkarten sowie 5er- oder 10er-Karten können entweder bar vor Ort oder per Überweisung erfolgen. Ein Überweisungsnachweis muss zum Kurs mitgebracht werden. Mitglieder sind verpflichtet, den monatlichen Mitgliedsbeitrag eigenständig und rechtzeitig zu überweisen. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall, dass die Überweisung spätestens drei Werktage nach dem vereinbarten Tag des Monats (Abschlusstag) erfolgen muss. Bei einer Verspätung der Überweisung des monatlichen Beitrags für zwei aufeinander folgende Monate hat Pole Up das Recht der außerordentlichen Kündigung. Eine Rückerstattung bereits gekaufter Angebote ist ausgeschlossen.
Kund*innen können sich bis zu 24 Stunden vorher über das jeweilige Buchungssystem von einem regulären gebuchten Kurs abmelden. Stornierungen bzw. Abmeldungen sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist und über das System vorgenommen werden. Mitteilungen über andere Kommunikationswege (z.B. Anrufe, WhatsApp, Emails etc.) werden nicht berücksichtigt. Hat der* die Kund*in nicht innerhalb der gültigen Frist eine Stornierung über das Buchungssystem vorgenommen und erscheint im System immer noch als für den Kurs angemeldet, wird der volle Zahlungsbetrag fällig.
II. Privatstunden
Für Privatstunden ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises mindestens zwei Tage vor dem vereinbarten Termin erforderlich. Diese Anzahlung wird nicht zurückerstattet, falls die Stunde storniert wird. Der* die Kund*in kann die Privatstunde bis zu 24 Stunden vor dem Termin umbuchen. Die Anzahlung wird mit der Umbuchung verrechnet.
III. JGA’s/ Events
Eine verbindliche Terminreservierung erfordert eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe des Mindestbetrags für einen Junggesell*innenabschied (JGA)/ Event mit drei Personen. Die aktuellen Preise sind auf der Website ausgehängt. Die Restzahlung für den JGA oder das Gruppenevent kann entweder bar vor Ort oder vorab per Überweisung erfolgen. Bei vollständiger Vorauszahlung besteht ein Anspruch der Kund*innen auf eine Rückerstattung der Differenz zur nicht erstattungsfähigen Anzahlung, wenn die Stornierung seitens der Kund*innen mindestens 7 Tage vor dem Termin bei Pole Up eingeht. Sollte die Gruppe verspätet zum Termin erscheinen, so wird die Verspätung von der Dauer des Events abgezogen. Bei einer Verspätung von über 60 Minuten fällt das Event, ohne Rückerstattung der Kosten, aus.
IV. Workshops
Die Zahlungsmöglichkeiten für die Buchung eines Workshops unterscheiden sich nicht von den für reguläre Kurse, es sei denn, es wurde anderweitig angegeben. Eine verbindliche Buchung eines Workshops kann grundsätzlich nicht storniert werden, es sei denn, es wurde anders angegeben. Die Teilnehmer*innen sind bei verbindlicher Buchung verpflichtet, den vollen Preis für den gebuchten Workshop zu zahlen. Eine Rückerstattung der gezahlten Beträge ist nicht möglich, falls die Teilnehmer*innen nicht mehr am Workshop teilnehmen können. Der* die Teilnehmer*in hat jedoch das Recht, eine Ersatzperson an seiner* ihrer Stelle teilnehmen zu lassen. Der* die Kund*in ist selbst dafür verantwortlich, die Übertragung zu arrangieren. Diese muss umgehend der Pole Up mitgeteilt werden. Die Teilnahme der Ersatzperson kann aus wichtigen Gründen von Pole Up abgelehnt werden, z. B. wenn die Ersatzperson nicht über ausreichende Erfahrung für das Trainingsniveau des Workshops verfügt.
8. Änderungen und Anpassungen von Kursen
Pole Up behält sich das Recht vor, bestehende Kurspläne, Termine, angekündigte Trainingsinhalte sowie Trainer*innen zu ändern oder anzupassen. Änderungen oder Anpassungen berechtigen nicht zur Rückerstattung oder zum Ersatz. Im Falle eines kurzfristigen Kursausfalls, der in den Verantwortungsbereich von Pole Up fällt, haben Kund*innen mit Mitgliedschaft die Möglichkeit, den versäumten Kurs in der unmittelbar darauffolgenden Woche nachzuholen.
Die Kurse können bei einer Teilnehmer*innenzahl von weniger als drei Personen kurzfristig abgesagt oder verkürzt werden. Pole Up behält sich das Recht vor, den Kurs kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestanzahl bis 12 Stunden vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Kund*innen werden über solche Änderungen telefonisch oder per E-Mail informiert. Anderenfalls kann ein 75-minütiger Kurs mit weniger als drei Teilnehmer*innen auf 60 Minuten verkürzt werden.
9. Längerfristige Fehlzeiten
Pole Up bietet Kund*innen die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft für einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten ruhen zu lassen, wenn dies nachweislich für eine längerfristige Reise erforderlich ist. Pole Up berücksichtigt die Pausierungen nur, wenn der*die Kund*in diese mindestens zwei Wochen vor Beginn in Textform ankündigt.
Im Krankheitsfall (ärztliche Sportunfähigkeitsbescheinigung erforderlich) hat der* die Kund*in das Recht die Mitgliedschaft ab einem Monat bis zur Genesung ruhen zu lassen. Dies gilt auch für Schwangerschaften (mit Vorlage eines ärztlichen Attests). Eine rückwirkende Geltung einer Pausierung ist nicht möglich, eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge wird nicht gewährt.
Während der Pausierung müssen keine Beiträge bezahlt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Ruhezeit.
10. Urlaub/ Feiertage
Pole Up kann sich im Jahr bis zu vier Wochen Urlaub nehmen (die „Urlaubszeit“). Pole Up behält sich das Recht vor, sein Kursangebot während der Feiertage bzw. zu Urlaubszeiten zu ändern, zu reduzieren oder das Studio vorübergehend zu schließen. Der Urlaubskursplan sowie die genauen Daten werden den Kund*innen rechtzeitig vorher kommuniziert. Dies berechtigt nicht zum Ersatz oder zur Rückerstattung von bezahlten Gebühren. Sollte das Studio länger als zwei Wochen geschlossen sein, kann die Gültigkeit von Kurspaketen verlängert werden bzw. Mitgliedschaften pausiert werden. Dies Bedarf der Absprache zwischen Pole Up und dem* der Kund*in.
An gesetzlichen Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, 1. Mai, Fronleichnam), Brückentagen und den Tagen zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr behält sich Pole Up das Recht vor, keine Kurse anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
11. Haftung
Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen, sowie das freie Training im Studio erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Pole Up haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Pole Dance Verletzungen wie Blutergüsse mit sich bringen kann.
Sofern Pole Up für grobe Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Pole Up nur für direkt aus der Pflichtverletzung entstandene Schäden. Soweit die Haftung von Pole Up ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartnern (selbstständige Basis) von Pole Up. Pole Up haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
12. Kündigung
Kund*innen können die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich kündigen. Die Kündigung ist Pole Up schriftlich oder per E-Mail zuzuleiten. Kündigungen via Instagram, WhatsApp, SMS oder nur mündlich werden als unverbindliche Ankündigung der Kündigungsintention gewertet und sind nicht fristwahrend.
Darüber hinaus haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund).
Der* die Kund*in hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Nachweis eines dauerhaften Umzugs in eine mehr als 100 km entfernte Stadt (Meldebescheinigung erforderlich). Einen Antrag auf außerordentliche Kündigung im Falle eines Umzuges muss zwei Monate vorher schriftlich bei Pole Up eingereicht werden.
13. Fotos und Videos
Film- und Fotoaufnahmen sind möglich, wenn keine dritten Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind bzw. die anwesenden Teilnehmer*innen ausdrücklich in die Aufnahme eingewilligt haben. Verwendetes Bild- und Videomaterial dienen ausdrücklich der privaten Nutzung.
Im Rahmen der Kurse und Veranstaltungen können Bild- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken (z. B. für die Website, Social Media und Werbematerialien) gemacht werden. Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen Sie möglicherweise erkennbar sind, veröffentlicht und verwendet werden dürfen.
Sollten Teilnehmer*innen nicht damit einverstanden sein, dass Bilder oder Videos von Ihnen verwendet werden, muss dies rechtzeitig entweder mündlich oder schriftlich vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
14. Datenschutz
Die persönlichen Daten, die für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erforderlich sind, werden auf Datenträgern gespeichert. Durch die Teilnahme erklärt sich die Person damit einverstanden, dass diese Daten zur Abwicklung von Geschäftsvorgängen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall werden die Daten nach Abschluss des Geschäftsvorgangs vollständig gelöscht.
15. Urheberrecht
Pole Up behält alle Rechte an den Unterrichtsinhalten, Methoden, Videos und Choreografien vor. Wenn Techniken, Choreografien oder Teile davon, die im Kurs erlernt wurden, veröffentlicht werden, muss das Studio als Urheber immer erwähnt und angegeben werden.
16. Schlussbestimmungen
Pole Up behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
17. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Der Erfüllungsort ist Marburg. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.